Plenum 3

Otto Inhester: Grundlagen der Hilfsmittelversorgung - Verordnungs- und Versorgungspraxis

Die Versorgung mit Hilfsmittel in der stationären Pflege kann durch die Krankenkasse oder durch den Heimträger erfolgen. Die Pflegekasse ist nur im ambulanten Bereich zuständig. Aber auch hier ist immer vorrangig zu klären, ob nicht eine Versorgungspflicht der Krankenkasse besteht. Welcher Weg bei der Versorgung mit Hilfsmittel einzuschlagen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Nach einer kurzen Erläuterung des gesetzlichen Hilfsmittelbegriffs werden die sozialrechtlichen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung erörtert. Es folgt ein Einblick in den Aufbau und die Funktion des ilfsmittelverzeichnisses, das ein wichtiges und praktisches Hilfsmittel zur Orientierung in der Hilfsmittelversorgung ist.

Die Aufgabe der Pflegenden in der Hilfsmittelversorgung besteht darin, im Bedarfsfall die individuelle Situation des Patienten bzw. Bewohners so zu beschreiben, dass die Notwendigkeit eines Hilfsmittels für den Kostenträger ersichtlich wird. Erfolgversprechend wird ein Antrag auf Hilfsmittelversorgung dann, wenn zugleich die Zweckmäßigkeit des beantragten Hilfsmittels belegt werden kann.

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