Forum 1

Prof. Dr. Volker Großkopf: Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz – Kavaliersdelikt oder Straftat?

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt nach § 3 ArbZG acht Stunden. Sie kann um 2 Stunden auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Sunden werktäglich nicht überschritten werden. Es handelt sich hierbei im eine Mussregelung, dies bedeutet, dass nach 10 Stunden zwingend die Arbeit einzustellen ist, es sei denn es liegt eine Notfall im Sinne von § 14 ArbZG vor. An dieser Stelle ist bereits darauf hinzuweisen, dass zur werktäglichen Arbeitszeit neben der Vollarbeit auch die Arbeitsbereitschaft zählt. Unter Arbeitsbereitschaft versteht man die Anwesenheit im Zustand der Entspannung. Zur werktäglichen Arbeitszeit zählt auch der Samstag, sodass nach dem Arbeitszeitgesetz pro Wochen insgesamt 48 Stunden, maximal sogar 60 Stunden gearbeitet werden dürfen. Gerechnet auf 6 Kalendermonate bedeutet dies, dass bis zu 1248 Stunden (48 Stunden x 26 Wochen) gearbeitet werden darf. Hier zeigt sich besonders stark der Flexibilisierungsganke des Arbeitszeitgesetzes. Da in der Regel aufgrund von Tarifverträgen maximal 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürfen, stellt der § 3 ArbZG nur hinsichtlich der pro Arbeitstag höchstzulässigen Arbeitszeit, ein Problem im Gesundheitswesen dar, denn insbesondere bei angeordneter Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst (beachte hierzu auch die weiter unten dargestellt Problematik) kann ggf. die höchstzulässige Arbeitszeit pro Werktag überschritten werden.

Mareike Friedl: Wege aus dem Stress - Anregungen zur betrieblichen Stressprävention

Stress ist mittlerweile aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Wenn aber Leistungsfähigkeit, Motivation und Zufriedenheit durch ein dauerhaft belastetes Arbeitsumfeld leiden, dann sind langfristig auch körperliche Beschwerden und Fehlzeiten die Folgen.

Dem kann entgegengewirkt werden, indem stressfördernde Arbeitsumstände erkannt und Strategien für die Bewältigung und Vermeidung von Stress im Betrieb umgesetzt werden.

Im Forum gehen wir hierfür den ersten Schritt, indem Sie Ihre Erfahrungen zu dem Thema diskutieren. Sie können sich untereinander austauschen, welche Stressoren Sie in Ihrer Einrichtung erleben und welche Handlungsmöglichkeiten und Ansatzmöglichkeiten Ihnen offenstehen.

Freuen Sie sich auf einen praxisorientierten Austausch zum Thema Stressprävention im Betrieb!

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