Plenum 1
Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbands DPV, Neuwied: Pflegestandards und Haftung
Unter rechtlichen Aspekten hat der Patient Anspruch auf eine Pflege nach aktuellem Stand der medizinischen und pflegerischen Wissenschaft. Standards und Leitlinien sind in der Umsetzung dieser Anforderung ein wesentliches Anleitungs- und Koordinationsinstrument für pflegerisches Handeln. Sie beschreiben jeweils den Maßstab im Sinne der Sorgfaltspflicht entsprechend den §§ 276 und 278 BGB.
Kommt es zu strafrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Auseinandersetzungen und liegen keine Standards für den zutreffenden Pflegebereich und die Tätigkeiten vor, so wird auf den Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt des Geschehens zurückgegriffen.
Die Pflegestandards müssen qualitative, quantitative und organisatorische Kriterien beinhalten. Wesentliche Standardfelder sind Strukturstandards (z. B. Rahmenbedingungen, Räumlichkeiten, Organisationsstruktur und Personalqualifikation), Prozessstandards (Vorgaben pflegerischen Handelns, in Verbindung mit der Pflege-Ziel-Formulierung, den entsprechenden Maßnahmen und den einzelnen Tätigkeiten) und Ergebnisstandards (Ziel der Maßnahme und Evaluation).
Unter haftungsrechtlichen Aspekten werden Standards als Kriterien im Sinne der Beweislastumkehr herangezogen. Darüber hinaus gelten Standards als Modul des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung. Pflegende, die von einem festgeschriebenen und per Dienstanweisung verabschiedeten Standard abweichen, haben dieses im Haftungsfall zu rechtfertigen. Handelt eine Pflegeperson nicht standardgerecht, sei es weil die individuelle Situation eines Patienten dies erfordert oder aus der Erfahrung des Pflegenden heraus, so muss diese Standardabweichung schriftlich fixiert werden. Dieses steht auch im Zusammenhang mit dem Patientenrechtegesetz zur Dokumentationspflicht.
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat seit dem Jahr 2000 zehn Expertenstandards entwickelt, konsentiert und implementiert. Gefördert wurde das Projekt durch das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung im Rahmen eines »Modellprogramms zur Förderung der medizinischen Qualitätssicherung«.